Zukunftstag
Schnupperlehren
Grundsätzlich werden Schnupperlehren in der schulfreien Zeit und nur ausnahmsweise während der Schulzeit absolviert. Das Dispensationsgesuch für Schnupperlehren muss frühzeitig, spätestens aber zwei Wochen vor Beginn der Schnupperlehre der Klassenlehrperson eingereicht werden. Bei kurzfristig angesetzten Schnupperlehren wird das Gesuch auch später, d.h. sofort nach der Ansetzung der Schnupperlehre angenommen.
- Rückmelde- und Bestätigungsformular Schnupperlerhre